Aktualisiert: 253.26

EU-Verpackungsverordnung

Information zur schrittweisen Umsetzung der neuen europäischen Anforderungen an Verpackungen:

Sehr geehrte Besucher, Kunden- innen,

die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2025⁄40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) neue Anforderungen für die Herstellung, Verwendung, Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt. Die Umsetzung erfolgt stufenweise. Karenzzeit abweichend von 24/48 Monate. Es gibt keine allgemeine Karenzzeit für alle Vorgaben. Verschiedene Regelungsbereiche haben unterschiedliche Fristen. Zum Beispiel greifen bestimmte Kennzeichnungsvorgaben später und Anforderungen an die Recyclingfähigkeit sind mit Übergangsfristen versehen. Für bestimmte Versand- und E-Commerce-Verpackungen gelten konkrete spätere Stichtage, etwa zur Begrenzung des Leerraums ab1. Januar2030. Der Hauptzeitraum einer Karenzzeit liegt aber bei ca.24 Monate ab dem 1.6.2026.

Unser Umgang damit: Als kleiner Hersteller und Versandbetrieb, beobachten wir die gesetzlichen Änderungen fortlaufend und passen Verpackungsmaterialien, sowie Prozesse schrittweise und fristgerecht an. Dabei berücksichtigen wir die geltenden Anwendungs- und Übergangsfristen sowie die jeweils geltenden nationalen Vorgaben in den Ländern, in die wir versenden.

Insbesondere beim Versand nach Österreich berücksichtigen wir die dortigen Verpackungsvorschriften. Da wir nur geringe Mengen nach Österreich liefern, so bitten wir unsere Händler die AFA auf Ihr Unternehmen abzuwickeln.

Unser Anspruch ist es, die gesetzlichen Anforderungen verantwortungsvoll umzusetzen und Änderungen nachvollziehbar einzuplanen. Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, welche wir einhalten werden. Und bitten darum auch uns die Karenzzeit zu genehmigen.